U1 bis U6

U1: Erste Vorsorge

Die erste Vorsorgeuntersuchung findet direkt nach der Entbindung im Kreissaal statt. Zunächst wird begutachtet, ob das Kind die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat und in welchem Gesundheitszustand es sich befindet. Dabei werden Herz und Lunge abgehorcht, die Haut auf ihre Durchblutung untersucht sowie Muskelspannung und angeborene Reflexe sorgfältig überprüft.

Bei dieser ersten Vorsorgeuntersuchung wird auch der APGAR-Test durchgeführt. Er wird nach Punkten beurteilt und entsprechend ausgewertet. Für jede einzelne Funktion werden 0 bis 2 Punkte vergeben. Bei einem APGAR-Wert zwischen 8 und 10 ist das Neugeborene gesund. Liegt der Wert zwischen 5 und 7 Punkten, ist der Gesundheitszustand des Kindes beeinträchtigt. Unter 5 Punkten ist eine sofortige medizinische Maßnahme notwendig. Der APGAR-Test wird sowohl nach 5, als auch nach 10 Minuten wiederholt.

Im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung finden noch zwei weitere Untersuchungen statt: 1. Es wird etwas Blut aus der Nabelschnur entnommen und auf seinen Sauerstoffgehalt hin untersucht. 2. Das verschluckte Fruchtwasser wird abgesaugt und dabei gleichzeitig überprüft, ob Nase und Speiseröhre frei durchgängig sind.

Bei der U1 erhält das Neugeborene Vitamin-K-Tropfen, um eine Unterversorgung, die eine Blutgerinnungsstörung verursachen kann, auszugleichen.

Anschließend wird das Neugeborene von der Hebamme gewogen sowie Körperlänge und Kopfumfang gemessen.

U2: Neugeborenen Basisuntersuchungen

Bei der so genannten Neugeborenen-Basisuntersuchung handelt es sich um eine besonders gründliche Untersuchung, die normalerweise zwischen dem 3. und 10. Lebenstag (spätestens jedoch bis zum 14. Lebenstag) meist noch in der Entbindungsklinik stattfindet.
Dabei wird eine eingehende körperliche Untersuchung durchgeführt mit Überprüfung der Reflexe, Augen (z.B., ob eine Linsentrübung vorliegt) sowie des Nervensystems. Bei der U2 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen.

Außerdem wird dem Kind zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus der Handrückenvene oder Ferse Blut abgenommen, um es auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen hin zu untersuchen. Krankheiten wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) und mehrere angeborene Stoffwechselstörungen werden so frühzeitig festgestellt und behandelt. Zusammen mit dem Stoffwechselscreening in den ersten vier Lebenswochen kann seit September 2016 auch kostenlos getestet werden, ob das Kind unter Mukoviszidose leidet. Für diesen dreistufigen Test sind keine extra Blutentnahmen erforderlich. Eltern müssen dafür mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie mit dieser Untersuchung einverstanden sind.

Da viele Mütter das Krankenhaus schon frühzeitig verlassen (z. B. nach einer ambulanten Geburt), müssen sie besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung nicht zu versäumen. Mit der Einführung des neuen Gelben Heftes soll auch mit Hilfe einer Farbtafel die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilt werden, die u.a. Hinweise auf eine Störung der Gallenwege geben kann.

 

U3: Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche

Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche ist die dritte Vorsorgeuntersuchung fällig (frühestens ab der 3. Lebenswoche und spätestens bis zur 8. Lebenswoche, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Da in den meisten Fällen die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik stattfinden, ist die U3 die erste Untersuchung bei dem Kinder- und Jugendarzt. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Neugeborene in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Gründlich überprüft er die Körperfunktionen, das Hörvermögen, die Augen (z.B., ob eine Linsentrübung vorliegt)  und die angeborenen Reflexe. Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht.

In den meisten Fällen erkundigt sich der Kinder- und Jugendarzt über das allgemeine Verhalten des Kindes. Er fragt nach, ob es Probleme oder Auffälligkeiten beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen gibt. Wichtig ist, dass die Eltern ihre Beobachtungen dem Kinder- und Jugendarzt mitteilen. Dadurch wird dem Arzt eine Beurteilung über den Gesundheitszustand erleichtert.

Der kleine Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Die Tagestrinkmengen in dieser Zeit liegen meist bei 15% des aktuellen Körpergewichts.

Der Kinder- und Jugendarzt berät Eltern zu Impffragen und informiert sie bei Bedarf u.a. zu folgenden Themen: Plötzlicher Kindstod, Unfallverhütung, Kariesprophylaxe, Umgang mit "Schreibabys" und regionale Unterstützungsangebote. Mit der Einführung des neuen Gelben Heftes soll auch mit Hilfe einer Farbtafel die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilt werden, die u.a. Hinweise auf eine Störung der Gallenwege geben kann.

 

U4: Zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat

Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt (frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 1/2. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung überprüft der Kinder- und Jugendarzt das Hör- und Sehvermögen. Er kontrolliert auch, ob die Knochenlücke (Fontanelle) am Kopf des Kindes ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann.

Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht. Der Kinder- und Jugendarzt testet beispielsweise, ob das Kind sein Köpfchen bereits halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Er überprüft auch, inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Das Kind sollte in der Lage sein, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache „Brabbeldialoge“ führen können. Normalerweise kann das Kind – zumindest ansatzweise – vor Freude juchzen oder quietschen. Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt sollten aktiv vorhanden sein. Gezielte Greifversuche zeigen sich meist erst etwas später.

Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Kinderimpfungen. Mit der Einführung des neuen Gelben Heftes soll auch mit Hilfe einer Farbtafel die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilt werden, die u.a. Hinweise auf eine Störung der Gallenwege geben kann.

 

U5: Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat

Ist das Baby ein halbes Jahr alt, findet bereits die 5. Vorsorgeuntersuchung statt (idealerweise zwischen 6. und 7. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens bis zum 8. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling sollte in Sitzposition sein Köpfchen gut halten können und mittlerweile in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen.

Bei der U5 werden auch das Hör- und Sehvermögen nochmals getestet. Richtungshören auf neutrale Geräusche sollte beim Kind vorhanden sein. Der Kinder- und Jugendarzt kann mit Hilfe eines Augenspiegels jetzt feststellen, ob das Kind schielt.

Der Kinder- und Jugendarzt informiert Eltern über wichtige Kinderimpfungen und berät sie zum Thema „UV-Schutz“.

U6: Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat (ca. 1. Jahr)

Wenn das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt die U6, die so genannte „Einjahresuntersuchung“ (i.d.R. zwischen 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Auch das Sehvermögen wird überprüft.

Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob das Kind schon mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen oder sogar schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann. Viele Kinder können sich schon in den Stand hochziehen. Außerdem wird sich der Kinder- und Jugendarzt nach den sprachlichen Entwicklungen und dem allgemeinen Verhalten erkundigen und die Eltern an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen erinnern bzw. Fragen zu Impfungen klären.