U7 bis U8

U7: Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)

Im Alter von zwei Jahren findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung, statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen – u.a. auch das Sehvermögen - steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund. Ist das Kind in der Lage, Zwei-Wort-Sätze zu bilden, bekannte Gegenstände zu benennen und einfache Aufforderungen zu verstehen? Das Kleinkind sollte mindestens 10 Wörter sprechen können. Außerdem kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt bei der Zweijahres-Untersuchung die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach und berät Eltern diesbezüglich.

 

U7a: Zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat (ca 3 Jahre)

Um die Lücke zwischen U7 kurz vor dem zweiten Geburtstag und U8 im Alter von vier Jahren zu schließen, bieten Kinder- und Jugendärzte die U7a mit drei Jahren an (idealerweise zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat). Diese zusätzliche Untersuchung wurde bisher nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Das Bundesgesundheitsministerium billigte die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzten über die neue Untersuchung U7a, d.h., seit 1. Juli 2008 muss die U7a von allen Kassen erstattet werden. Sie soll dazu beitragen, dass u.a. allergische Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden. Auch das dreidimensionale Sehen wird im Rahmen dieser Untersuchung geprüft.

Die Untersuchung sollte nicht vor dem 33. Lebensmonat (früher als 3 Monate vor dem dritten Geburtstag) und nicht nach dem 38. Lebensmonat (später als 2 Monate nach dem dritten Geburtstag) erfolgen, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden. Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Impfungen und weist auf zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen hin.

 

U8: Zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)

Dein Kind ist nun fast vier Jahre alt und auf dem besten Weg ein Vorschulkind zu werden. Er verfügt wahrscheinlich über einen altersgemäß entwickelten Wortschatz und löchert dich mit Fragen. Natürlich stehen an erster Stelle nach wie vor Spielen, basteln und Toben und vieles mehr. Bei der U8 wird dein Kind von Kopf bis Fuß untersucht, gewogen und gemessen, ebenfalls seine körperliche und geistige Entwicklung und natürlich auch sein soziales Verhalten. Der Arzt testet was dein Kind schon alles alleine machen kann.

Sollte dein Kind besondere Unterstützung benötigen, werden dir Möglichkeiten und Angebote erläutert. Es wird die Beweglichkeit und Geschicklichkeit getestet, ob sich dein Kind alleine beschäftigen kann und wie gut es spricht. Der Arzt interessiert sich für den Kontakt zwischen dir und deinem Kind, wie es ich beim Spielen, in der Familie oder in der Gruppe mit anderen Kindern verhält.